Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften ist eine unabhängige, gemeinnützige, nichtstaatliche Organisation. Sie wurde am 26. Februar 1948, in Nachfolge der seit 1911 bestehenden Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, gegründet.
Die derzeit 86 Max-Planck-Institute betreiben Grundlagenforschung in den Natur-, Bio-, Geistes- und Sozialwissenschaften im Dienste der Allgemeinheit. Max-Planck-Institute engagieren sich in Forschungsgebieten, die besonders innovativ sind, einen speziellen finanziellen oder zeitlichen Aufwand erfordern. Ihr Forschungsspektrum entwickelt sich dabei ständig weiter: Neue Institute werden gegründet, um Antworten auf zukunftsträchtige wissenschaftliche Fragen zu finden; im Gegenzug werden andere Einrichtungen geschlossen, wenn ihr Forschungsfeld beispielsweise breiten Eingang in die Hochschulen gefunden hat. Diese ständige Erneuerung erhält der Max-Planck-Gesellschaft den Spielraum, auf neuartige wissenschaftliche Entwicklungen rasch reagieren zu können.
Finanzen
Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern (Institutionelle Förderung): einschließlich des MPI für Plasmaphysik erhält die MPG im Jahr 2018 etwa 1,7 Mrd. EUR. Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union.
Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen (Haushalt A). Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen Länder beruht auf einem jährlich neu berechneten Schlüssel und der "Sitzlandquote", die seit 2000 jeweils 50 v.H. beträgt. Außerdem können von den Beteiligten mit Zustimmung aller Vertragspartner über den jeweiligen Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbracht werden.
Hiervon abweichend wird das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik vom Bund und den Sitzländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen im Verhältnis 90:10 finanziert (Haushalt B). Darüber hinaus erhält dieses Institut Zuschüsse von EURATOM für ein gemeinsames Forschungsprogramm im Rahmen von Assoziationsverträgen.
Personal
In der Max-Planck-Gesellschaft waren am 31. Dezember 2019 insgesamt 23.963 Mitarbeiter (2017: 23.425) beschäftigt, davon 6.887 Wissenschaftler (2017: 6.772), das entspricht einem Anteil von 28,9% an den Gesamtbeschäftigten.
Weiterhin forschen in den 86 Instituten der MPG 2.120 Gastwissenschaftler*innen, 618 Stipendiatinnen und Stipendiaten und 1.668 studentische und wissenschaftliche Hilfkräfte.
Am 31. Dezember 2019 lag der Anteil an Mitarbeiterinnen bei 44,1%. Der Anteil der Wissenschaftlerinnen betrug auf der W3-Ebene 16,4%, auf der W2-Ebene 36,0% und auf der Ebene der nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern 32,6%, in den nichtwissenschaftlichen Bereichen lag er bei 55,1% Prozent.
53.9% der Wissenschaftler*innen haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und die Gesamtquote an Personal aus dem Ausland bei 32.8% liegt.
Wissenstransfer
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine gemeinnützige Forschungsorganisation. Die Wissenschaftler in ihren Instituten sind daher gehalten, die Ergebnisse ihrer Arbeit der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dieser Wissenstransfer nimmt unterschiedliche Wege:
- Wissenschaftler aus Max-Planck-Instituten veröffentlichen jährlich mehr als 12.000 wissenschaftliche Beiträge in renommierten nationalen und internationalen Fachzeitschriften, in Datenbanken, Fachbüchern, Nachschlagewerken etc..
- In Max-Planck-Instituten sind mehr als 9000 junge Wissenschaftler tätig, die nach ihrer Aus- und Weiterbildung nicht unbedingt in der Forschung bleiben, sondern in verschiedensten Bereichen von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen.
- Neues technisches Wissen aus Max-Planck-Instituten gelangt über die direkte Kooperation mit der Industrie, über die Verwertung von Patenten und Lizenzen sowie über die Ausgründung von Unternehmen in die wirtschaftliche und gesellschaftliche Praxis.
Seit 1970 unterhält die Max-Planck-Gesellschaft für den Technologietransfer eine eigene Firma. Max-Planck-Innovation (MI) berät die Max-Planck-Institute in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, führt die notwendigen Patentrecherchen durch, vermittelt Patentanwälte und berät die Wissenschaftler bei der Anmeldung ihrer Patente im In- und Ausland. Darüber hinaus tritt MI regelmäßig mit Erfindungen aus den Instituten direkt an Industrieunternehmen heran.